Rechtliche Grundlagen und Links:
 

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Inhalt
 

Die folgende Seite enthält Informationen und Links zu verschiedenen Gesetzen und Normen, die für die Erstellung von technischen Dokumentationen von Bedeutung sind.

 
Allgemeines
Aktuelles
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Grundlagen der technischen Dokumentation
Checklisten zur DIN EN 62079
In welcher Sprache muss die Benutzerdokumentation vorliegen?
Literaturhinweis
Produkthaftung in den USA
 

 
Allgemeines
 
Allgemeine Informationen zu Gesetzen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen sind zu finden unter:
 
Gesellschaft für Technische Kommunikation e.V. (tekom)
 
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
 
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Aktuelles
 

Neue Sicherheitsgrundnormen für Maschinen:
DIN EN ISO :12100-1: Sicherheit von Maschinen - Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze

 
  • Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodologie (ISO :12100-1:2003)
  •  
  • Teil 2: Technische Leitsätze (ISO :12100-2:2003)
  •  

    Beide Teile ersetzen die DIN EN 292-1 und -2 "Sicherheit von Maschinen" (Zurückziehungsdatum April 2004).
    Besonders sei hierbei im Teil 2 auf das Kapitel. 6: Benutzerinformation verwiesen.

     
    Der vollständige Text der Norm ist beziehbar beim Beuth Verlag.
     
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    Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
     

    Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG wurde am 9. Januar 2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht; es trat am 1.5.2004 in Kraft. Abgelöst wurden damit das Produktsicherheitsgesetz (ProdSichG) und das Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz - GSG).
    Es wurde veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 9. Januar 2004.

     
    Sie finden es unter: GPSG
     

    Erläuterungen des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften zu dieser neuen Norm finden Sie unter: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und Wesentliche Veränderungen von Produkten. Hinweise finden Sie außerdem bei Arbeit und Gesundheit.

     
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    Grundlagen der technischen Dokumentation
     
    DIN EN 62079 (Beuth Verlag)
     

    Die zurzeit wohl aktuellste Norm zum Thema technische Dokumentation ist die DIN EN 62079: "Erstellen von Anleitungen - Gliederung, Inhalt und Darstellung".

     

    Diese Norm gibt einem Hersteller, technischen Redakteur oder anderen mit der Erstellung von Betriebsanleitungen befassten Fachabteilungen Anhaltspunkte bei der Erstellung von Bedienungsanleitungen, deren Gliederung und Darstellung. Sie ist produktunabhängig anwendbar, soweit nicht andere Regelwerke produktspezifische Aspekte vorgeben.
    Sie führt aus:

     

    Anleitungen sind ein integraler Bestandteil der Sicherheitskonzeption eines Produktes. Sie müssen Informationen enthalten, um ein nicht tolerierbares Risiko für den Benutzer, eine Schädigung des Produktes und Fehlfunktion oder ineffizienten Betrieb zu vermeiden. […] Sie müssen direkt dabei helfen, vorhersehbare Fehlanwendungen zu verhindern, die zu Gefährdungen führen können, […].

     
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    Checklisten zur DIN EN 62079  
     
    (VDE 0039) Erstellen von Anleitungen; Gliederung, Inhalt und Darstellung
     

    (IEC 62079:2001-02) Deutsche Fassung EN 62079
    (Quelle: DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE)

     

    Die DIN EN 62079 (VDE 0039) ist mit Ausgabedatum November 2001 erschienen. In dieser Norm sind allgemeine Grundlagen, detaillierte Anforderungen für den Entwurf und die Erstellung aller Arten von Anleitungen enthalten. Eine Einschränkung auf einen bestimmten Produktbereich ist nicht gegeben. In der DIN EN 62079 wird ein Weg aufgezeigt, wie Anleitungen zu erstellen sind. Festlegungen bezüglich des Umfangs von Anleitungen ist nicht Gegenstand dieser Norm.

     

    Zur Vereinfachung der Anwendung werden die Checklisten dieser Norm kostenfrei als Download zur Verfügung gestellt. Zum Download bitte hier klicken.
    Unter Checklisten erhalten Sie weitere Informationen, zur Verfügung gestellt von

     
    DKE  Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik
     
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    In welcher Sprache muss die Benutzerdokumentation vorliegen?
     

    Oft bestehen Unklarheiten darüber, inwieweit für in Deutschland betriebene Maschinen und Anlagen eine Benutzerdokumentation (Bedienungs- oder Betriebsanleitung) in deutscher Sprache vorliegen muss. In folgender Unfallverhütungsvorschrift werden dazu klare Aussagen getroffen:
    GUV-V 5 (Kraftbetriebene Arbeitsmittel)
    vom Februar 1985, in der Fassung vom Januar 1993

     
    Zum Download bitte hier klicken.
     
    Betriebsanleitung
     

    § 20. Für kraftbetriebene Arbeitsmittel muss eine Betriebsanleitung in deutscher Sprache vorhanden sein, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Hinweise für die bestimmungsgemäße Verwendung enthält.

     
    Erforderliche sicherheitstechnische Hinweise sind z. B.:
     

  • Hinweise auf die für den jeweiligen Arbeitsgang zu verwendenden Schutzeinrichtungen sowie Einrichtungen mit Schutzfunktion,
  •  

  • Hinweise für das sicherheitsgerechte Anschlagen und Transportieren, Aufstellen, Betätigen, Rüsten, Beheben von Störungen im Arbeitsablauf und In-Stand-Halten.
  •  

    Siehe auch DIN 8418 "Technische Erzeugnisse; Angaben in Gebrauchsanleitungen und Betriebsanleitungen".

     
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    Literaturhinweis

    Carl-Otto Bauer: "Rechtliche Anforderungen an Benutzerinformationen";
    VLG. Schmidt-Römhild, Lübeck 2000; ISBN 3-7950-0759-3 (aus Schriftenreihe der tekom zur technischen Kommunikation)

    Der Autor hat darin gültige Urteile der höchstrichterlichen Rechtsprechung zusammengefasst, die sich mit Benutzerinformationen und den dafür geltenden Anforderungen an die Verfasser und deren Herausgeber richten.

    Beispiele:
    - Rechtliche Relevanz des Hinweises "Technische Änderungen vorbehalten"
    - Rechtsprechung kontra "Benutzerhandbuch als eine Zusammenstellung von lieferbaren Optionen und Zulieferdokumentationen"
    Normenüberblick
    Maschinenverordnung – 9. GSGV
    Verzeichnis der Normen gemäß Maschinenverordnung – 9. GSGV
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    Produkthaftung in den USA

    Die Probleme im Zusammenhang mit Produkthaftung in den USA sollten besonders ernst genommen werden. Dies liegt nicht nur an der Tendenz in der Rechtsprechung, den Schwächeren vor dem wirtschaftlich Stärkeren zu schützen (deep pocket Prinzip), sondern auch an der allgemeinen Prozessfreudigkeit der Amerikaner und an den für deutschen Verhältnissen zum Teil immens hohen Schadensersatzansprüchen, die von Laienjuries anerkannt werden.

    Hinweise hierzu finden Sie unter: Markteinstieg USA
    und speziell unter: Produkthaftung USA
    ANSI

    Ein Beispiel für die Unterschiede zwischen den Anforderungen an Produkte und deren Dokumentation in den Ländern der EU und den USA sind die Warn- und Sicherheitshinweise (warning labels). In den USA sind diese in der ANSI Z535 festgelegt. ANSI ist die Abkürzung für American National Standard Institute (Amerikanisches nationales Normungsinstitut).
    Warn- und Sicherheitshinweise sind grafische Hinweise, die unabhängig von den Sprach- oder Lesekenntnissen des Anwenders auf einen Blick Gefahrenquellen bei der Bedienung einer Maschine aufzeigen sollen.

    Gemäß der Empfehlung nach ANSI Z535 obliegt dem Sicherheitshinweis folgende Struktur:
    1. Piktogramm,
    2. Hinweis auf Gefahr (Gefahr, Achtung, Vorsicht).
    3. Art der Gefahr und Quelle,
    4. mögliche Folge(n) bei Nichtbeachtung,
    5. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
     
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